Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsgegenstand

1.1 Fit mit Miri verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung im Personal Training individuell zu beraten und zu betreuen, bei Gruppenkursen wird mindestens darauf geachtet, dass keiner eine falsche Haltung einnimmt, bei Videokursen ist jeder selbst verantwortlich, so zu handeln, wie es erklärt wird und sich nicht selbst zu schaden.

1.2 Die Trainings können persönlich, online oder ggf. per Videokurs wahrgenommen werden – je nach Absprache.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Die Dauer einer persönlichen oder live-online Trainingseinheit beträgt 45 - 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Videokurse dürfen kürzere Einheiten beinhalten. Dies muss aber vor Kauf angegeben sein.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt (bei Persona Training obligatorisch, bei Gruppenkursen optional).

2.3 Der Beginn des Personal Trainings ist nur nach einem obligatorischen GesundheitsCheck-up durch Fit mit Miri möglich.

3. Sonstige Leistungen

3.1 Fit mit Miri steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.–Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung (im Personal Training) per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Fit mit Miri.

4. Haftung

4.1 Fit mit Miri schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 Fit mit Miri haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Fit mit Miri Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Fit mit Miri übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Fit mit Miri, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal oder Gruppentrainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung erfolgt bei Gruppenkurs mit festgesetztem Ende immer vor Kursstart. Bei einem Gruppenkurs oder Personal Training im Abo immer am Anfang des Monats. Änderungen sind im Einzelfall zu besprechen.

5.2 Der Klient erhält von Fit mit Miri eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen, am Ende des Monats (bei Gruppenkursen und Personal Training im Abo. Nicht bei festgesetzten Start und Endzeiten eines Kurses)

5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Fit mit Miri behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6. Kündigung

6.1 Handelt es sich um ein Trainingsabo, welches sich monatlich verlängert, hat der Klient die Möglichkeiten jeden Monat, zum Ende des Monats, das Abo zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ausnahmen gelten nur in individueller Absprache zwischen dem Klienten und Fit mit Miri.

6.2 Kurse mit einem festgesetzten Ende werden automatisch beendet. Es bedarf keiner Kündigung.

6. Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten usw.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen usw.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft Fit mit Miri im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel usw.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von Fit mit Miri.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber sechs Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse usw.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit usw.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Fit mit Miri können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben, auf Wunsch erstattet oder nach Absprache nachgeholt

9. Datenschutz

9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Fit mit Miri gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit, gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Fit mit Miri Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 Fit mit Miri hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.